Augustinerplatz, Freiburg, Lärm, Säule der Toleranz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Lärmstreit am Augustinerplatz in Freiburg landet vor Gericht

Die Besucher wollen ein lebendiges Stadtleben, die betroffenen Anwohner ihren Schlaf

Im Streit um nächtlichen Lärm am Augustinerplatz in Freiburg verhandelt seit Mittwoch (10.10.2018) nun das Freiburger Verwaltungsgericht über die Klage zweier Anwohner gegen die Stadtverwaltung. Die beiden möchten, dass das Rathaus künftig härter gegen Ruhestörer durchgreift. Problem ist aus ihrer Sicht vor allem das nächtliche Musizieren und Abspielen lauter Musik, aber auch illegale Feuerstellen.

Die Kläger stützen sich dabei auf zwei neue Lärmgutachten. Dafür hatten sie Sachverständige der Landesanstalt für Umweltschutzdamit beauftragt, die exakte Geräuschkulisse am Augustinerplatz zwischen Ende Juni und Ende August 2017 zu messen. Dabei wurde sowohl der dauerhafte Lärmpegel aufgezeichnet, als auch gezielte Beobachtungen von Experten. Das Ergebnis liegt nun seit Februar 2018 vor.

Lärmgutachten deutet auf Gesundheitsgefahr hin

In dem Gutachten ist die Rede von deutlichen Überschreitungen der nächtlichen Grenzwerte. Je nach Besucheraufkommen lag der Lärmpegel nachts bei bis zu 73 Dezibel, das entspricht in etwa der Lautstärke einer schleudernden Waschmaschine. Erlaubt wären im Mittelwert eigentlich höchstens 45 Dezibel, mehr als 62 gelten während der nächtlichen Ruhephase bereits als mögliche Gesundheitsgefahr.

Die konkrete Forderung der Klägerseite daher: Die Stadt muss mit zusätzlichen Maßnahmen dafür sorgen, dass die Nachtruhe zumindest ab Mitternacht eingehalten wird - notfalls auch mit zusätzlichen Einsätzen von städtischem Ordnungsdienst oder Polizei.

Die Stadtverwaltung hatte bislang vor allem auf präventive Maßnahmen wie etwa Infoteams oder die teils umstrittene "Säule der Toleranz" auf dem Augustinerplatz gesetzt. Auch die Umgestaltung des Platzes der Alten Synagoge sollte das abendliche Besucheraufkommen ein Stück weit abfedern. Noch gibt es keinen festen Termin, wann das Verwaltungsgericht sein Urteil in dem Fall verkünden wird.

(fw)