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Streit um Rostschaden in Waldshut landet vor dem Bundesgerichtshof

Eine Frau aus dem Landkreis Waldshut steht heute vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Sie klagt, weil sie die Beseitigung von Rostschäden an ihrem Auto selbst bezahlen sollte. Im Februar 2010 hatte die Frau aus dem Südschwarzwald für 13.000 Euro einen Vorführwagen gekauft. Schon nach einem Jahr gab es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen. Im Kaufvertrag war die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt. Für allgemeine Schadenersatzansprüche gilt aber eine Frist von zwei Jahren. Darauf berief sich die Frau. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen gab ihr Recht und verurteilte den Autohändler dazu, für die Schäden von rund 2160 Euro aufzukommen. Das Landgericht wies die Klage dann aber in der zweiten Instanz wegen Verjährung zurück. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

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