Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Strafe für Vergewaltiger in Basel abgemildert – Gericht gibt Opfer Mitschuld

Opferverbände sind entsetzt und unterstützen vergewaltigte Frau

Es ist ein Urteil, das weit über die Schweizer Staatsgrenzen hinaus für Empörung sorgt: Eine 33-jährige Frau wird nach einem Clubbesuch im Hauseingang vor ihrer Wohnung von zwei Männern vergewaltigt worden. In einem Berufungsverfahren hatte das Basler Appellationsgericht nun die ursprünglich verhängten Haftstrafen abgemildert - mit der Begründung, das Opfer trage eine Mitschuld, da die Frau zuvor im Club mit einem anderen Mann geschlafen habe. Die vorsitzende Richterin sagte, das Opfer habe so "mit dem Feuer gespielt."

In erster Instanz war der ältere der beiden Beschuldigten zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Mann ging in Berufung. Mit der fragwürdigen Begründung wurde das Strafmaß nun auf 36 Monate reduziert. 18 Monate wurden zur Bewährung ausgesetzt. Da die Untersuchungshaft auf die Haftstrafe angerechnet wird, kommt der Verurteilte bereits kommende Woche wieder frei. Der portugiesische Staatsangehörige muss das Land anschließend verlassen und kehrt nach Portugal zurück. Er wird darüber hinaus mit einer Einreisesperre belegt. Der jüngere Beschuldigte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Schweizer Gerichte gelten beim Strafmaß als mild

Generell sind Schweizer Gerichte dafür bekannt, sich beim Strafmaß eher am unteren Ende der Skala zu orientieren. Die Begründung, weshalb das Urteil deutlich milder korrigiert wurde, entsetzt derweil nicht nur die Verteidigerin des Opfers. Erstens habe die Frau, durch den einvernehmlichen Sex in dem Club, schon vor der Tat mit dem Feuer gespielt, meinte die vorsitzende Richterin und gab der Frau damit eine Mitschuld an der Tat. Außerdem sei das Opfer offensichtlich nicht traumatisiert, da sie sich nicht in psychologischer Behandlung befinde.

Das Opfer, Mutter zweier Kinder, wird nun von zahlreichen Opferverbänden unterstützt. Sie fordern unter anderem Schulungen für Richterinnen und Richter. Ob die vergewaltigte Frau das Urteil ihrerseits anficht, ist noch nicht bekannt.

(br)