Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Strafbefehl gegen Stadtrat der Freien Wähler in Wehr

Er soll einen Partygast rassistisch beschimpft haben

Gegen einen Stadtrat der Freien Wähler aus Wehr hat die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen einen Strafbefehl beantragt. Bei einer Party im Juni 2019 soll der damals 20-Jährige einen Gleichaltrigen rassistisch beschimpft und anderweitig beleidigt haben. Außerdem soll er im Beisein weiterer Partygäste seinen Arm zum Hitlergruß erhoben haben. Ein Bekannter des Stadtrats soll dazu eine verfassungswidrige Parole gerufen haben.

Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe von 50 Tagessätzen

Die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen hat beim Amtsgericht Bad Säckingen eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 186a StGB) beantragt.

Ob der Strafbefehl für den Stadtrat der Freien Wähler auch politische Folgen hat, ist noch unklar.

(rg)