Anwohnerparken, Anwohner, Parkausweis, Parkplatz, Freiburg, © Philipp von Ditfurth - dpa

Stadt Freiburg erstattet gezahlte Anwohnerparkgebühren

Online-Formular soll in den kommenden Tagen freigeschaltet werden

Die Stadt Freiburg erstattet einen Großteil der Anwohnerparkgebühren auf Antrag zurück. Die Parkausweise können darüber hinaus wieder zu den alten Gebühren von 30 Euro jährlich vergeben. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die neue städtische Gebührensatzung kassiert hatte. Alle Personen, die bereits mehr für ihren Bewohnerparkausweis bezahlt haben, sollen die Differenz zurückerstattet bekommen.

Der Freiburger Gemeinderat hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Gebühren - abhängig von der Fahrzeuggröße - auf 240, 360 oder 480 Euro pro Jahr zu erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Freiburger Gebührensatzung Mitte Juni für unwirksam erklärt, da die Stadt die Regelung per Satzung verabschiedet hatte, nicht per Rechtsverordnung: Ein Formfehler. Auch sei die Gebührenstaffelung nach Fahrzeuggröße unzulässig, so das Gericht in seinem Urteil.

Es geht um Fairness."

Oberbürgermeister Martin Horn betont, dass es keine Ungerechtigkeit geben dürfe und dass alle Personen die Möglichkeit bekommen sollten, sich die zuvor höheren Gebühren unkompliziert erstatten zu lassen. "Es geht um Fairness", sagt Horn. "Das Urteil darf nicht zu Ungerechtigkeit führen, so dass einige Geld zurückerhalten und andere nicht." Sicher sei aber auch, dass dieses Geld uns im Haushalt fehlen werde. "Wir werden es den Menschen mit einem Online-Antrag so einfach wie möglich machen, die Gebühren zurückzubekommen. Für die Zukunft arbeiten wir zudem bereits an einer neuen, fairen und unkomplizierten Regelung", so Horn weiter.

In den nächsten Tagen wird ein Onlineformular auf der Website der Stadt Freiburg freigeschaltet, über das die Anträge eingereicht werden können.

(br)