Coronavirus, Coronatest, Antigen-Schnelltest, Testzentrum, Teststation, Pandemie, © Peter Kneffel - dpa (Archivbild)

So haben Sie beim Corona-Testzentrum Anspruch auf die neuen 3-Euro-Tests

Ohne konkreten Anlass müssen Sie ansonsten ab sofort die vollen Kosten für einen Schnelltest zahlen

Die Zeit der kostenlosen Bürgertests auf das Coronavirus bei Ihrem Testzentrum um die Ecke ist vorerst vorbei. Seit Donnerstag (30.06.2022) müssen die Betreiber die neuen Vorgaben des Bundes umsetzen und dafür in aller Regel einen Geldbetrag verlangen. Doch genau um den gab es zum Auftakt jetzt vielerorts große Verwirrung.

Denn auf einmal mussten am Donnerstag auch in Baden viele Testwillige plötzlich nicht nur die 3 Euro zahlen, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigt hatte - sondern häufig Beträge zwischen 9 und 12 Euro. Der Ärger war bei vielen Betroffenen natürlich dementsprechend groß. Doch was steckt hinter den höheren Kosten für die Antigen-Schnelltests und ist das legal? baden.fm hat für Sie nachgehakt.

Tatsächlich scheint dahinter vor allen Dingen ein Kommunikationsproblem zu stecken. Denn während die Bundespolitik in den letzten Tagen vor allen Dingen immer wieder über die 3-Euro-Schnelltests gesprochen hat, sind diese nur eine Variante von insgesamt dreien. Das lässt sich auch so in der entsprechenden Verordnung nachlesen. Denn beim Testzentrum wird ab sofort ein Unterschied gemacht, wer sich da eigentlich auf das Coronavirus untersuchen lässt:

Möglichkeit 1: Kostenlose Bürgertests

Die Bundesregierung hat festgelegt, dass bestimmte vulnerable Gruppen auch weiterhin die Kosten für den Bürgertest voll erstattet bekommen, so wie bisher. Dazu zählen Kinder bis fünf Jahre, Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Besucher von Pflegeheimen und Krankenhäusern, Menschen in der häuslichen Pflege und pflegende Angehörige, sowie alle die mit einem nachweislich Infizierten in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Und auch für Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, können von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen - ebenso alle, die sich nach einer überstandenen Coronainfektion "freitesten" lassen wollen und dafür einen Nachweis brauchen. Für alle diese Gründe braucht es allerdings entsprechende Nachweise, die am Testzentrum vorzulegen sind.

Möglichkeit 2:  3 Euro pro Schnelltest

Hier übernimmt der Bund weiterhin einen Großteil der entstehenden Kosten für die Teststellenbetreiber, der Bürger steuert hier einen Restbetrag von drei Euro bei. Diese "vergünstigte" Variante war zuletzt in aller Munde, ist aber in Wirklichkeit ebenfalls nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Und zwar soll sie dafür sorgen, dass sich Menschen vorher testen lassen, sie ansonsten Teil eines sogenannten Super-Spreader-Events werden könnten.

Wer also über ein Konzertticket nachweisen kann, dass er ein Großevent besucht oder eine Veranstaltung in Innenräumen, wo es leicht zu einer Übertragung des Virus kommen könnte, kann den 3-Euro-Test für sich in Anspruch nehmen. Und auch im Fall einer roten Warnmeldung in der Corona-Warn-App darf diese Version genutzt werden, oder auch, wenn Sie Menschen über 60 Jahren oder Vorerkrankte treffen möchten.

Auch hier sind Nahweise vorzulegen und sei es in Form einer schriftlichen Selbstauskunft, schreibt der Gesetzgeber vor. In der Praxis dürfte das für viel bürokratischen Aufwand mit nur einer mäßigen Aussagekraft sorgen. Mehrere Bundesländer befürchten hier bereits Missbrauch.

Möglichkeit 3: Anlasslose Corona-Schnelltests

Wer nicht zu den oben genannten Gruppen zählt, der muss für seinen Coronatest künftig den vollen Preis zahlen. Dieser schwankt je nach Anbieter in aller Regel zwischen 9 Euro und 15 Euro. Über die Höhe darf die jeweilige Teststation selbst entscheiden. Das hängt unter anderem auch davon ab, wie viele Kosten sie durch den Betrieb ihres Angebots haben, beispielsweise für Räume, Personal und so weiter.

Das Bundesgesundheitsministerium möchte nach eigenen Angaben deshalb keine kostenlosen Bürgertests ohne konkreten Anlass mehr anbieten, weil dadurch die Labore überlastet werden könnten und auch die Statistik verfälscht werde, heißt es.

Bei Symptomen nach wie vor lieber zum Arzt

Wer hingegen Krankheitssymptome wie Fieber, Husten oder andere Erkältungsbeschwerden hat, der sollte auch weiterhin nicht zum Testzentrum, sondern stattdessen zum Hausarzt gehen. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

Die neue Teststrategie des Bundes kommt ein Stück weit auch den Corona-Vorbereitungen des Landes Baden-Württemberg für den Hebst und den Winter in die Quere. Dort spielte das zuverlässige Testen eine von insgesamt drei tragenden Rollen, um im Fall einer neuen Infektionswelle die Lage im Griff behalten zu können.

Um einem Missbrauch der aktuellen Anforderungen für Corona-Schnelltests vorzubeugen, fordert Landesgesundheitsminister Manne Lucha (GRÜNE) nun den Bund dazu auf, dass weiter eingeschränkt werden müsse, wer überhaupt testen darf und damit weitere "schwarze Schafe" unter den Testzentrumbetreibern vom Markt verschwinden.

(fw)