3G-Regeln, Kino, Getestet, Geimpft, Genesen, Kinokasse, Kino, Coronavirus, Pandemie, © Julian Stratenschulte - dpa (Archivbild)

Schweizer Bundesrat beschließt 3G-Regel für Restaurants und Freizeiteinrichtungen

Wer sich nicht an die Zertifikatspflicht hält, muss bis zu 100 Franken Strafe zahlen

Was in Baden bereits gang und gäbe ist, wird ab Montag (13.09.2021) in der Schweiz zur Pflicht. In Restaurants, Kinos oder Fitnessstudios darf dann nur noch, wer geimpft, getestet oder genesen ist und das mit dem Covid-Zertifikat beweisen kann.

Gesundheitsminister Alain Berset hat lange gezögert, bis er am Mittwoch (08.09.2021) den nächsten Schritt im Kampf gegen das Coronavirus beantragt hat. Die Krankenhäuser seien aber nun nahezu ausgelastet, auf den Intensivstationen würden zu 90 Prozent Corona-Patienten liegen, die nicht geimpft seien. Viele davon zwischen 30 und 60 Jahren alt.

Der Bundesrat habe dazu gelernt. Letztes Jahr habe man vor dem Herbst zu spät reagiert, so Berset:

Eine Verdopplung der Fälle können wir uns einfach nicht leisten.“

Deswegen gilt ab Montag (13.09.2021) eine sogenannte Zertifikatspflicht: Ab 16 Jahren muss nun jeder im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen nachweisen, dass er oder sie gegen Corona geimpft, negativ getestet oder genesen ist.

Fast alle Innenbereiche sind von neuer Regel betroffen

Auch der Zugang zu Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnessstudios und Hallenbäder wird beschränkt. Ausgenommen von der neuen Maßnahme sind religiöse Veranstaltungen und politische Anlässe, sofern nicht mehr als 50 Menschen anwesend sind. Auf Außenterrassen kann man weiterhin ohne Zertifikat sitzen.

Wer mit gefälschtem Zertifikat erwischt wird, muss bis zu 100 Franken Strafe zahlen.

Die neue Regelung gilt bis zum 24. Januar 2022. Der Bundesrat kann sie allerdings früher aufheben, wenn sich die Lage in den Krankenhäusern entspannt.

(dk)