Gesetze, Gericht, © Uwe Anspach - dpa (Symbolbild)

Schaffner muss wegen Kindesmissbrauchs für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

Das Amtsgericht Freiburg hat den 48-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Am Montagvormittag (25.06.18) ist vor dem Amtsgericht Freiburg das Urteil gegen einen 48-jährigen Schaffner gefallen, der Kinder im Zug angesprochen und später bei sich zu Hause missbraucht hat. Er muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Es geht um mehr als 220 Taten, die zwischen 2013 und 2017 stattgefunden haben sollen. Die ausschließlich männlichen Opfer sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft sechs Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren.

Geständnis zum Prozessauftakt

Der Zugbegleiter aus dem Hochschwarzwald hatte zum Prozessauftakt gestanden, die Kinder und Jugendlichen missbraucht und sie dafür auch bezahlt zu haben. Im Dienst als Zugbegleiter soll der Angeklagte seine Opfer angesprochen haben.

Durch Alkohol und die Zigaretten, die er ihnen gab, hätten die Heranwachsenden Schulden bei ihm aufgebaut, die sie dann in seiner Wohnung durch sexuelle Handlungen "abarbeiten" mussten, so die Anklage. Er ist wegen ähnlicher Straftaten bereits vorbestraft und war 2016 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er gleich am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt und die Taten eingeräumt hat. Somit ersparte er den Jugendlichen den Auftritt vor Gericht als Zeugen.

(la)