Müllheim, Markgräfler Platz, Markgräflerland, Innenstadt, Altstadt, © baden.fm (Archivbild)

Schadenersatz für ehemalige Müllheimer Rathauschefin: Stadt peilt Einigung an

Astrid Siemes-Knoblich verzichtet wohl auf weitere Ansprüche

Nach dem Schadenersatzurteil zugunsten der Müllheimer Ex-Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich (parteilos) wird die Stadt möglicherweise doch keine Berufung einlegen. Eine Einigung mit der früheren Rathauschefin mit Verzicht auf weitergehende Ansprüche zeichne sich unter bestimmten Bedingungen ab, berichtete die Stadtverwaltung in einer Vorlage für eine Gemeinderatssitzung. Siemes-Knoblich war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte Anfang des Monats entschieden, dass der einstigen Bürgermeisterin nachträglich die gleiche Entlohnung zusteht wie ihrem männlichen Amtsvorgänger und ihrem männlichen Nachfolger. Die Stadt Müllheim sei deshalb verpflichtet, der Ex-Rathauschefin die Differenz von etwa 50.000 Euro nachzuzahlen. Siemes-Knoblich hatte Schadenersatz auf Basis des Antidiskriminierungsgesetzes geltend gemacht.

Vorgänger und Nachfolger - beide Männer - wurden in höherer Besoldungsgruppe eingestuft

Die einstige Kommunalpolitikerin, die von 2011 bis 2019 im Amt war, sah einen Fall von Geschlechterdiskriminierung. Denn sowohl ihr Vorgänger als auch ihr Nachfolger seien in einer höheren Besoldungsgruppe eingestuft gewesen. Die Stadt Müllheim hatte direkt nach dem Urteil angekündigt, eine Anfechtung zu prüfen. Gleichzeitig räumte man ein, der Gemeinderat habe die Stelle damals als zu niedrig eingestuft.

Wie das Freiburger Gericht am Dienstag (28.03.2023) in einer ausführlichen Begründung mitteilte, schaffte es die Stadt nicht, die Vermutung einer "geschlechtsbezogenen Entgeltbenachteiligung" zu widerlegen. Innerhalb eines Monats sei es möglich, gegen das Urteil Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzulegen.

(br/dpa)