Anti-Baby-Pille, Verhütung, Prozess, Yasminelle, © Patrick Seeger - dpa

Rechtsstreit um Nebenwirkung von Anti-Baby-Pille geht in nächste Instanz

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen

Der Prozess um mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille "Yasminelle" wird noch einmal neu aufgerollt. Am 4. Mai soll in Freiburg die Berufungsverhandlung vor Gericht losgehen. Die Klägerin behauptet, dass die Pille bei ihr eine lebensgefährliche Thrombose ausgelöst habe.

Das Verfahren zieht sich bereits über zehn Jahre und geht damit nun in die zweite Instanz. Felicitas Rohrer, die in Bad Säckingen aufgewachsen ist und in der Ortenau lebt, klagt dabei gegen den Pharmakonzern Bayer.

Umfassendes Gerichtsverfahren mit weitreichenden Einschätzungen von Gutachtern

Sie macht den Wirkstoff Drospirenon für ihre schweren Gesundheitsprobleme damals verantwortlich. Dieser Wirkstoff ist in mehreren Verhütungsmitteln enthalten. Der Hersteller weist die Schuld von sich und verweist auf die Zulassung der Pille.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Bei dem neuen Berufungsverfahren in Freiburg sollen erneut Gutachter zu Wort kommen.

(fw)