Anti-Baby-Pille, Verhütung, Prozess, Yasminelle, © Patrick Seeger - dpa

Streit um Verhütungspille „Yasminelle“ geht weiter

Anwalt der Klägerin hat Berufung eingelegt

Der juristische Streit um die Verhütungspille „Yasminelle“ geht in eine neue Runde. Der Anwalt der Klägerin hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen eingelegt. Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, so der Rechtsanwalt. Das Gericht hatte im Dezember die Klage einer Frau aus der Ortenau gegen den Arzneimittelkonzern Bayer abgewiesen. Die heute 34-Jährige hatte 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und wäre fast gestorben.

Die 34-Jährige fordert Schadenerstz und Schmerzensgeld

Sie macht die Einnahme des Verhütungsmittels mit dem Wirkstoff Drospirenon dafür verantwortlich und fordert vom Bayer-Konzern Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 200 000 Euro. Bayer weist die Vorwürfe zurück. Die gesundheitlichen Probleme der Frau seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Landgericht Waldshut-Tiengen (Az.: 1 O 73/12). Möglich seien auch andere Ursachen. Jetzt kommt der Fall vor das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.