Verhütung, Anti-Baby-Pille, Yasminelle, © Picture Alliance / dpa

Prozess um Anti-Baby-Pille geht in Freiburg in die nächste Runde

Nach einem ersten Urteil von Ende 2018 beschäftigt sich jetzt das Oberlandesgericht noch einmal mit dem Fall

Der jahrelange Rechtsstreit um angebliche Gesundheitsgefahren einer bestimmten Anti-Baby-Pille ist am Dienstagmorgen (04.05.2021) in Freiburg in die nächste Instanz gegangen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigt sich hier noch einmal mit der Klage einer Frau gegen den Pharmakonzern Bayer.

Die heute 36-Jährige hatte nach der Einnahme der Pille "Yasminelle" im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und wäre daran fast gestorben.

Sie macht den im Verhütungsmittel enthaltenen Wirkstoff Drospirenon dafür verantwortlich und fordert deshalb einen Schadenersatz. Der Hersteller hält die Vorwürfe der Klägerin hingegen für unbegründet.

Gutachter konnte mögliche Risiken im ersten Anlauf nicht restlos klären

Im Dezember 2018 hatte bereits das Landgericht in Waldshut-Tiengen die Klage nach einem langen und umfangreichen Gerichtsverfahren zurückgewiesen.

Auch mit den Zeugenaussagen von Gutachtern konnte damals nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob die Gesundheitsprobleme tatsächlich auf die Einnahme der Yasminelle-Pille zurückzuführen waren. Nach Ansicht des Richters hätten auch andere Ursachen dafür in Frage kommen können.

Gegen diese Entscheidung hatte die Frau Rechtsmittel eingelegt, deshalb wird der Prozess nun noch einmal in der nächsthöheren Instanz neu aufgerollt. Wann mit einem möglichen Urteil zu rechnen ist, lässt sich noch nicht abschätzen.

dpa / (fw)