Gaffer, Schaulustige, Smartphone, Handy, © Thilo Tietz - dpa (Symbolbild)

Polizeigewerkschaft fordert härteres Vorgehen gegen Gaffer

Gaffer, die Opfer fotografieren, stehen in großer Kritik

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert dazu auf, dass die Polizei Gaffern in Zukunft ohne langes Fragen das Handy wegnehmen darf. Diese und weitere Maßnahmen gegen Schaulustige hat die DPolG am Mittwoch (29.05.2019) in München vorgestellt. Der bayrische Landesvorsitzende Rainer Nachtigall, erhofft sich von dem Schritt eine deutliche Wirkung:

Das würde einen nachhaltigen Eindruck auf die Täter und potenzielle Nachahmer haben

Auslöser war unter anderem ein Video, das im Netz bereits hunderttausende Male angeklickt wurde. Es zeigt den bayrischen Autobahn-Polizisten Stefan Pfeiffer, wie er nach einem tödlichen Unfall gezielt Gaffer anspricht und ihnen provokativ anbietet, ob sich nicht mal die Leiche filmen möchten.

Pfeiffer war selbst bei der Pressekonferenz am Mittwoch in München anwesend. Er betont, es sei ein Unterschied, ob man ein Hochwasser filme oder einen Menschen der gerade im Sterben liegt oder bereits verstorben ist.

Polizist aus dem viralen Anti-Gaffer-Video meldet sich zu Wort

Der Polizei liegen demnach genügend Rückmeldungen von Betroffenen vor, die selbst erleben mussten, wie Fremde sie gefilmt haben, während sie um ihr Leben kämpfen mussten oder eingeklemmt von den Rettungskräften befreit wurden. Alle sprachen davon, dass die Schaulustigen ihre ernste Situation noch einmal deutlich verschlimmert haben.

Und auch für die Rettungskräfte stellt das Filmen und Fotografieren in vielen Fällen eine Beeinträchtigung dar, so Pfeiffer weiter. Während sie sich in einer Ausnahmesituation befinden, wo es um das Retten von Menschenleben geht, können sie solche Umstände nicht gebrauchen.

Gesetzentwurf im Bundestag eingereicht

Deshalb fordert die Polizeigewerkschaft auch, dass das Fotografieren von Toten unter Strafe gestellt werden muss. Bisher kann nur das Ablichten von lebenden Unfallopfern bestraft werden. Auch Verstorbene sollen geschützt werden, so die Gewerkschaft. Ein Gesetzentwurf wurde bereits 2018 in den Bundestag eingebracht, eine Entscheidung steht noch immer aus.

(sh)