Pommes Frites, Fast Food, © Pixabay (Symbolbild)

Neue EU-Richtlinie regelt ab sofort den Bräunungsgrad von Pommes Frites

Die neue Acrylamid-Verordnung der EU tritt in Kraft

Sie haben sich bestimmt auch schonmal über die zu latschigen Pommes beschwert, die sie beim Imbiss um die Ecke bekommen haben. Doch genau das könnte Ihnen im Ernstfall vor einer schweren Krankheit bewahrt haben.

Bereits seit 2002 ist das grundsätzliche Problem in Deutschland bekannt. 2011 hat auch die EU angefangen, sich damit zu beschäftigen: Acrylamid nennt sich der gesundheitsschädliche Stoff, der vor allem in frittierten, gerösteten und gebackenen Lebensmitteln, wie Pommes, Kroketten oder Kartoffelchips vorkommt - aber auch beim Backen von bestimmten Brotsorten oder sogar beim Rösten von Kaffee.

Allgemein gesundheitsschädigend und krebserregend

Bei Acrylamid gibt es in Fachkreisen bisher keine zwei Meinungen. Der Stoff kann dem Menschen schaden und sollte vor allem bei Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen weitestgehend vermieden werden. Deshalb hat die EU eine Verordnung verabschiedet, die den Acrylamidgehalt in Nahrungsmitteln deutlich senken soll. Diese tritt am Mittwoch (11.04.2018) offiziell in Kraft.

Experten haben herausgefunden, dass Acrylamid nicht nur ein größeres Gesundheitsrisiko ist als das aus dem Eier-Skandal bekannte Fipronil und das Pflanzenschutzmittel Glyphosat;  sondern auch noch ein größeres als Stickoxide, die im Moment die Diskussion um die Fahrverbote in Deutschland bestimmen.

Selbstkontrolle beim Kochen

Für Restaurants und Imbisse gibt es genaue Richtlinien, was diese zu beachten haben, aber auch beim heimischen Kochen kann man das Acrylamid minimieren. Die Tipps zur Reduzierung des schädlichen Stoffes finden sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale. Im Fall der Pommes Frites soll sich der richtige Bräunungsgrad in der Praxis künftig mit speziellen Farbkarten überprüfen lassen, so die Idee der Europäischen Union.

(jw)