FFP2-Maske, Maskenpflicht, Coronavirus, Pandemie, Corona, Covid-19, © Daniel Karmann - dpa (Symbolbild)

Maskenpflicht an Schulen und Innenräumen soll bis Anfang April verlängert werden

Die Landesregierung hält ein Ende aller Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt für unverhältnismäßig

Auch Baden-Württemberg wird nach dem so genannten "Freedom Day" am kommenden Sonntag (20.03.2022) weiter an der Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus festhalten. Weil die Infektionszahlen momentan landesweit so hoch sind wie selten zuvor, sollen bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen auch über diesen Tag hinaus weiterlaufen. Das hat Vize-Regierungschef und Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag (15.03.2022) angekündigt.

Nach seinen Angaben wird das vor allen Dingen die Maskenpflicht in Innenräumen und an den Schulen betreffen, unter Umständen aber auch weitere Maßnahmen. Hier wartet die Landesregierung aktuell noch ab, wie Bundestag und Bundesrat in den kommenden Tagen über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden werden.

Infektionszahlen sind zuletzt wieder in die Höhe geschossen

Für die Verlängerung möchte Baden-Württemberg eine Übergangsregelung bis zum 2. April nutzen, spätestens dann müsste noch einmal neu entschieden werden.

Auch in Baden raten immer mehr Experten dazu, ein vollständiges Ende aller Corona-Maßnahmen noch einmal zu überdenken. An der Freiburger Uniklinik hat sich dazu unter anderem Virologe Hartmut Hengel in einem Zeitungsinterview dazu geäußert und nannte eine Aufhebung der Maskenpflicht verfrüht. Seiner Einschätzung nach befänden wir uns auch nicht am Ende der Pandemie, sondern gerade noch mittendrin.

(fw) / dpa