Leichenfundort, Dreisam, Studentin, Maria L., Freiburg, © baden.fm

Marias Eltern melden sich vor Prozess um Freiburger Dreisammord zu Wort

Sie wollen ihr Vertrauen in die Arbeit des Gerichts bei der Wahrheitsfindung ausdrücken

Wenige Tage vor dem Prozessauftakt am Freiburger Landgericht haben sich nun die Eltern der getöteten Maria L. zu Wort gemeldet. Sie werden bei der Verhandlung als Nebenkläger auftreten, bestätigt uns ihr Rechtsanwalt Bernhard Kramer aus Villingen-Schwenningen. Zu diesem Schritt haben sie sich entschieden, um ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der Rechtsstaat die Tat an ihrer Tochter vollständig aufklärt und angemessen ahndet, heißt es in einer schriftlichen Erkläung des Paares. Diese liegt der baden.fm-Redaktion vor. Weiter steht darin:

Wir haben Vertrauen in die Justizorgane bei der Behandlung dieses Falles.

Das sei alles, was die Eltern der 19-jährigen Medizinstudentin aktuell zu sagen haben. Weitere Auskünfte wird die Anwaltskanzlei ansonsten nicht geben. Am kommenden Dienstag (05.09.2017) startet am Freiburger Landgericht unter hohen Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen den Angeklagten Hussein K..

Vorwürfe: Mord und besonders schwerer Fall von Vergewaltigung

Ihm wirft die Staatsanwaltschaft den Mord und die Vergewaltigung der jungen Frau im Oktober 2016 in Freiburg vor. Er soll ihr nachts auf Höhe des Schwarzwaldstadions auf dem Nachhauseweg von einer Party aufgelauert haben und sich an ihr vergangen haben. Anschließend hatte er sie wohl bewusstlos in die Dreisam gelegt, dort ist Maria ertrunken - so der Vorwurf der Ermittler.

Sie haben ihn verhaftet, nachdem ein DNA-Abgleich mit einem sichergestellten Haar aus einem Dornengebüsch vom Tatort einen Treffer nahe gelegt hatte. Die Polizei war ihm über Aufnahmen einer Überwachungskamera in einer Freiburger Straßenbahn auf die Schliche gekommen. Eine Streife hat den jungen Mann in Freiburg anschließend wiedererkannt und verhaftet.

Verdächtiger vorbestraft und unter fraglichen Umständen nach Südbaden gekommen

Der Angeklagte Hussein K. hatte sich als afghanischer Flüchtling ausgegeben und so bei einer Pflegefamilie in Freiburg gelebt. Tatsächlich war er aber wegen eines Gewaltverbrechens an einer jungen Frau in Griechenland im Jahr 2013 bereits zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden. Gegen Auflagen war er 2015 jedoch wieder frei gekommen und hatte sich anschließend nach Deutschland abgesetzt.

Über sein Alter gibt es nur widersprüchliche Angaben. Er selbst gab an, zum Zeitpunkt des vorgeworfenen Sexualmordes noch minderjährig gewesen zu sein. Zwischenergebnisse eines medizinischen Altersgutachten haben ihn hingegen als mindestens 22 Jahre alt eingestuft.

(fw)

 

 

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