Soforthilfen, Geld, Fördermittel, Förderung, © Pixabay (Symbolbild)

Landesregierung will bei Corona-Soforthilfe noch einmal nachbessern

Wirtschaftsministerin will Privatvermögen der Antragsteller so weit wie möglich schonen

Die finanzielle Not vieler Kleinunternehmer, Selbstständiger und kleiner Firmenbetreiber im Südwesten während der Coronakrise ist groß. Innerhalb kürzester Zeit haben bis zum Samstagvormittag (28.03.2020) mehr als 100.000 Unternehmer in Baden-Württemberg ihre Anträge für die neuen Corona-Soforthilfen der Landesregierung eingereicht.

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut sieht in der Förderung einen wesentlichen Beitrag, besonders notleidenden Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen - und damit viele vor der drohenden Insolvenz zu bewahren.

Erleichterungen bei den Förderbedingungen in Aussicht gestellt

Das Ministerium hat gleichzeitig angekündigt, dass es noch einmal bei den Förderbedingungen nachjustieren möchte. Unter Hochdruck arbeitet die Behörde an einer gesetzlichen Lösung, wie sich das private Vermögen der Antragsteller so weit wie nur möglich schonen lässt, wenn sie auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Der Einsatz verfügbarer Gelder aus den privaten Ersparnissen der Firmenchefs soll dabei wenn möglich vermieden werden, heißt es.

Weil die Politik diese zuletzt noch dazu aufgerufen hatten, soweit es nur geht zuerst auf vorhandene Geldquellen zurückzugreifen, hatte das in einigen betroffenen Branchen zu Verunsicherung geführt. Viele hätten dadurch noch Hemmschwellen gehabt, die Soforthilfen in Anspruch zu nehmen - das soll sich schon bald ändern.

Die Einmalzahlungen des Landes richten sich nach der Größe des jeweiligen Betriebs. Je nach Anzahl der Mitarbeiter sind Finanzspritzen zwischen 9.000, 15.000 und 30.000 Euro möglich. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

(fw)