Geschäft, Laden, Schließung, Coronavirus, Coronakrise, © Patrick Pleul - dpa

Riesige Nachfrage nach Corona-Soforthilfen des Landes Baden-Württemberg

Mit schnellen Auszahlungen an die betroffenen Firmen will die Landesregierung den wirtschaftlichen Schaden der Coronakrise ein Stück weit abfedern

Innerhalb kürzester Zeit haben sich bis zum Donnerstag (26.03.2020) mehr als 46.400 Menschen bei der baden-württembergischen Landesregierung für die angekündigten Corona-Soforthilfen gemeldet. In einem ersten Schritt stehen vier Milliarden Euro für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen bereit, sodass trotz Geschäftsschließungen, Umsatzeinbrüchen und drohender Insolvenzen möglichst viele Jobs im Südwesten erhalten bleiben.

Die zuständige L-Bank wird schon am Freitag die ersten beantragten Gelder auszahlen, kündigt Wirtschafts- und Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut an:

Wir lassen in dieser Ausnahmesituation niemanden allein und tun alles dafür, dass unsere Wirtschaft erfolgreich durch diese Krise kommt und so viele Arbeitsplätze wie möglich gesichert werden. In einem ersten Schritt geht es jetzt darum, mit unserem Sofortprogramm all jenen Unternehmen zu helfen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden.

Die Gelder können zwar kaum die entstandenen Schäden ausgleichen. Viel mehr soll es darum gehen, dass die betroffenen Betriebe mit der Soforthilfe ihre laufenden Rechnungen begleichen können oder Mieten für ihre Firmenräume weiter bezahlen können.

Momentan gehen beim Ministerium in Stuttgart rund 6.000 neue Anträge innerhalb einer Stunde ein. Parallel bearbeiten sie die einzelnen Industrie- und Handelskammern in den verschiedenen Regionen im Südwesten, um sie schnellstmöglich zur Auszahl an die Landesbank weiterreichen zu können.

Ministerium sieht gleichzeitig auch die Firmeneigentümer selbst in der Verantwortung zu helfen

Die hohe Zahl an Anträgen zeigt dem Ministerium, dass der Bedarf groß ist, trotzdem seien nicht alle Branchen und Unternehmen gleichermaßen in Not. Die Behörden rufen deshalb die Geschäftsführungen und Gesellschafter dazu auf, wenn möglich vorher ihr verfügbares Privatvermögen zur Rettung der Firmen einzusetzen, bevor sie die Soforthilfen in Anspruch nehmen.

Das Soforthilfeprogramm des Landes zielt vor allem auf die kleineren Betriebe im Land. Anspruch darauf haben zunächst gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler. Für sie gibt es je nach Größe ihres Betriebs Einmalzahlungen in unterschiedlicher Höhe:

Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind das 9.000 Euro. Wer bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigt, erhält 15.000 Euro. Und Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten erhalten 30.000 Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung des Landes ist zunächst auf drei Monate begrenzt, danach will die Politik die Lage neu bewerten.

Den Antrag auf die Fördermittel des Landes und alle Infos zur Ansprüchen und zur Auszahlung finden Sie hier. Neben der Soforthilfen aus Baden-Württemberg hat auch die Bundesregierung ein Rettungspaket für große und kleine Unternehmen geschnürt und auch viele Städte und Gemeinden haben zusätzliche Hilfen angekündigt.

(fw)

 

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