Testzentrum, Nasenabstrich, Antigen-Schnelltest, PCR-Test, Coronavirus, Teststation, © Moritz Frankenberg - dpa (Symbolbild)

Landesregierung verschärft Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

Ungeimpfte Mitarbeiter müssen sich künftig zweimal die Woche testen lassen

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich am Mittwoch (13.10.2021) auf eine Verschärfung der Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr. Die neuen Regelungen treten ab Freitag (15.10.2021) in Kraft.

Während bereits angekündigt worden ist, dass die Maskenpflicht an Schulen am Montag (18.10.2021) gelockert wird, gibt es jetzt eine weitere Änderung der Corona-Verordnung:

Ungeimpfte Mitarbeiter in Friseursalons müssen sich künftig zweimal die Woche testen lassen. Bisher war diese Testpflicht nur in der Warn- oder Alarmstufe vorgesehen. Das Land reagiert damit auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag (11.10.2021). Demnach ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. 

Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die Ende der Woche verkündet werden soll.

(dk)