Kindergarten, Kita, © Sebastian Gollnow - dpa (Symbolbild)

Kultusministerium bereitet Corona-Testpflicht bei Kitas und Tagespflege vor

Die Landesregierung investiert in die Testangebote bis Ende Februar über 22 Millionen Euro

Um das regelmäßige Testen von Kleinkindern in den Kitas im Südwesten zu gewährleisten, nimmt die Landesregierung noch einmal 22,4 Millionen Euro in die Hand. Von dem Geld plant Kultusministerin Theresa Schopper (GRÜNE) die Coronatests an den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Rahmen der beschlossenen Testpflicht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu bezahlen. Das Kabinett hat am Dienstagabend (21.12.2021) die Mittel dafür bereitgestellt.

Zwischen dem 10. Januar und voraussichtlich dem 28. Februar 2022 sollen die Kitas davon drei Mal pro Woche alle Kinder mit einem Schnelltest auf eine mögliche Covid-19-Infektion überprüfen oder alternativ zwei Mal pro Woche mit einem genaueren PCR-Test. Beschaffen werden die Tests die einzelnen Städte und Gemeinden oder teils auch die Träger der Betreuungseinrichtungen. Diese übernehmen dann auch die Organisation und Durchführung der Testung vor Ort. Kultusministeriums-Staatssekretär Volker Schebesta warnt:

Omikron kommt und damit wird das Infektionsgeschehen aller Voraussicht nach noch einmal deutlich an Dynamik zulegen. Wir investieren mit der Testpflicht verausschauend in die Sicherheit unserer Kitas und unserer Einrichtungen in der Kindertagespflege. Sie sind auch in der Pandemie dank des Engagements der Erzieherinnen und Erzieher für die Kinder unentbehrliche Orte der Begegnung, des Miteinanders und der Anregung.

Bei der Durchführung der Corona-Tests gibt es mehrere Möglichkeiten

Die vorgeschriebenen Tests können dabei entweder in der Einrichtung selbst durchgeführt werden oder auch zuhause durch die Eltern. Die Entscheidung darüber fällen zuerst die Einrichtungen und wenn diese Tests vor Ort anbieten, dann die Eltern, ob sie diese auch annehmen oder lieber selbst übernehmen wollen. Falls der Coronatest zuhause durchgeführt wird, müssen die Eltern ein negatives Ergebnis schriftlich bestätigen. Nach einem Infektionsfall gibt es Sonderregelungen.

Alle Kinder, die sich nicht auf Corona testen lassen, dürfen die Angebote Kita oder Tagespflege bis auf Weiteres nicht mehr in Anspruch nehmen und die entsprechenden Gebäude auch nicht mehr betreten. Von dieser Testpflicht ausgenommen sind alle Kinder mit entsprechendem Immunschutz, also nach einer Genesung von Covid-19 und alle, bei denen ein Covid-19-Test zum  Beispiel wegen einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann. In solchen Fällen müssen Eltern eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

(fw)