Einweghandschuhe, Atemschutzmaske, Mundschutz, FFP3, © Christian Beutler - Keystone / dpa (Symbolbild)

Kommt als nächster Schritt die Mundschutz-Pflicht beim Einkaufen?

Beim Spazierengehen, im Supermarkt oder im Bus: Gesichtsmasken über Mund und Nase könnten schon bald nicht mehr nur im asiatischen Raum zum alltäglichen Bild gehören

Bisher sollte vor allem medizinisches Personal im Berufsalltag unbedingt eine Atemschutzmaske tragen - jetzt könnte es schon bald so kommen, dass sich noch deutlich mehr Menschen genau daran gewöhnen müssen. In Österreich gilt ab sofort beim Einkaufen strengste Mundschutz-Pflicht und auch die Bundesregierung in Deutschland denkt über entsprechende Schritte nach.

Vor allem im Supermarkt verspricht sich die Politik mögliche Vorteile beim Infektionsschutz, da es in vielen Geschäften momentan schwierig ist, die geltenden Abstandsregeln einzuhalten und Ladenbesitzer bei ihren Mitarbeitern und ihren Kunden ganz genau darauf achten müssen. Eine Mundschutz-Pflicht könnte hier ein weiterer Baustein sein, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu reduzieren, so die Hoffnung.

Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch angekündigt

In Baden-Württemberg hält Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) den Mundschutz beim Gang in den Supermarkt zwar für sinnvoll, will die Menschen im Südwesten dazu aber momentan noch nicht gesetzlich verpflichten. Das hat er am Montag (30.03.2020) in Stuttgart angekündigt. Bevor auch der normale Bürger im Alltag auf Schutzausrüstung angewiesen ist, bräuchte es erst einmal eine ausreichende Anzahl an professionellen Masken für die Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und anderen wichtigen Bereiche im Land.

Solange die Versorgung mit Nachschub dort nicht sichergestellt ist, soll es in Baden-Württemberg auch keine allgemeine Mundschutzpflicht geben, sagt Kretschmann. Trotzdem wird er das Thema am kommenden Mittwoch (01.04.2020) noch einmal umfassend mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) besprechen.

Behörden dürfen Betreten bestimmter Orte vom Tragen einer Maske abhängig machen

Rein rechtlich wäre so eine Mundschutz-Pflicht inzwischen grundsätzlich möglich. Bundestag und Bundesrat haben für solche massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger am vergangenen Mittwoch (25.03.2020) die Details im Infektionsschutzgesetz-Paragraf 28 angepasst. Der Bund kann damit eine Empfehlung aussprechen, entscheiden müssen über die genauen Schritte die Bundesländer oder die einzelnen Städte und Gemeinden.

Diese konnten schon vorher so genannte Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen - so etwa geschehen in Freiburg. Oder auch die Schließungen von Spielplätzen und anderen öffentlichen Einrichtungen ließen sich damit begründen. Jetzt dürfen die Behörden aber auch sagen: Ja, bestimmte Orte wie Supermärkte, die momentan noch geschlossenen Friseursalons oder ganz allgemein die Straße dürfen zwar weiterhin betreten werden - aber nur dann, wenn der Einzelne sich an bestimmte Bedingungen hält. Und so eine Bedingung könnte dann auch das Tragen eines Mundschutzes, eines Schals oder einer anderen selbstgebastelten Gesichtsbedeckung sein.

Infektionsrisiko sinkt nur, wenn viele Menschen die Masken regelmäßig tragen und Regeln beachten

Die tatsächliche Schutzwirkung von Atemschutzmasken und Mund-Nasen-Masken im Alltag ist umstritten. Über die genauen Vor- und Nachteile selbstgenähter Atemmasken klären wir in einem eigenständigen Artikel auf. Dort finden Sie auch einen Link zu einer Nähanleitung. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass nur die zertifizierten FFP2- und FFP3-Masken den Träger überhaupt ausreichend vor Infektionen schützen können. Beim einfachen OP-Mundschutz oder selbstgebastelten Materialien aus Stoff oder Küchenrolle ist das nicht so. Hier ginge es eher darum, zumindest andere ein Stück weit vor einer Tröpfcheninfektion zu schützen, indem Mund und Nase beim Sprechen, Husten oder Niesen verdeckt sind.

Allerdings reduziert das nur das Ansteckungsrisiko und senkt es nicht automatisch auf Null. Außerdem funktioniert die teilweise Barrierefunktion nur, wenn möglichst viele Menschen sich im Alltag daran halten und ihre Masken auch regelmäßig auswechseln: Durch die Luftfeuchtigkeit in der Atemluft geht die mechanische Barriere schon nach kurzer Zeit verloren. Und die Maske dürfte auch nicht andere wichtige Maßnahmen wie den geltenden Abstand von 1,5 Metern zu seinen Mitmenschen ersetzen. Bedenken gibt es unter anderem deshalb, weil die Mundschutz-Pflicht Supermarktkunden beim Einkauf eine falsche Sicherheit vermitteln könnte.

(fw) / dpa