Polizei, Schutzweste, Dienstwaffe, © dpa

Keine Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Emmendingen

Mit ihrer Entscheidung folgen die obersten Ermittler im Land der Auffassung der Freiburger Staatsanwälte

Nach den tödlichen Schüssen eines Polizisten Anfang Mai in einer sozialen Einrichtung in Emmendingen wird es auch weiterhin kein neues Ermittlungsverfahren geben. Die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe hat eine Beschwerde gegen die Einstellung jetzt verworfen.

Ihrer Ansicht nach war es in der Situation gerechtfertigt, dass der Polizist zur Dienstwaffe gegriffen und abgefeuert hatte. Ihn soll deshalb aus juristischer Sicht keine Schuld am Tod des Patienten treffen, heißt es in dem Schreiben, das der baden.fm-Redaktion vorliegt. Darunter fällt auch der vorangegangene Einsatz von Pfefferspray.

Auch die Aufsichtsbehörde geht von so genannter Nothilfe aus

Demnach sollen die Beamten in Nothilfe gehandelt haben. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft auch die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung hinterfragt und auch deshalb die weiteren Ermittlungen eingestellt.

Ein Angehöriger des verstorbenen Mannes hatte gegen diese Auffassung Beschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde. Eine mögliche psychische Erkrankung des Getöteten hätte keine Einschränkungen auf das Nothilferecht und den Einsatz der Schusswaffe gehabt, wenn die Polizisten damit eine akute Gefahr abwehren wollten, heißt es. Die Ermittler hatten aufwändig die Schussbahnen der einzelnen Kugeln nachgestellt und kamen so zum Schluss, dass die Schüsse als letztes Mittel gerechtfertigt waren.

Unter anderem hatte die Leitung der Einrichtung der Polizei schwere Vorwürfe gemacht. Diese hatte die Kritik von Vorneherein vehement zurückgewiesen.

(fw)