Polizei, Schutzweste, Dienstwaffe, © dpa

Ermittlungen nach tödlichen Polizeischüssen in Emmendingen eingestellt

Die Situation in der Einrichtung war im Frühjahr völlig eskaliert und hatte ein tödliches Ende genommen

Nach den tödlichen Schüssen vom Mai in einer Betreuungseinrichtung in Emmendingen hat die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Ermittlungen gegen die beiden beteiligten Polizisten eingestellt. Die Ermittler kommen zu dem Ergebnis, dass der Schusswaffeneinsatz der Beamten gerechtfertigt war. Sie soll deshalb keine juristische Schuld an dem tragischen Tod des Patienten treffen.

Patient ließ sich nicht mehr beruhigen

Ein Mitarbeiter der Einrichtung hatte die Polizei am 04. Mai 2017 alarmiert, weil er einen seiner Patienten offenbar nicht mehr unter Kontrolle bekommen hatte. Nach baden.fm-Informationen war das das übliche Vorgehen der Betreuer, in der Vergangenheit hatte die Anwesenheit der Polizisten die Lage schnell entschärfen können.

In diesem Fall soll einer der Betreuer die Polizisten allerdings darauf aufmerksam gemacht haben, dass der Mann ein Messer bei sich tragen würde und mit anderen Bewohnern in der Gemeinschaftsküche wäre. Die Polizisten haben das offenbar als Gefahrensituation aufgefasst und haben zu Schlagstock und Waffe gegriffen - diese aber noch nicht verwendet, so die Staatsanwaltschaft.

Vorheriger Einsatz Pfefferspray wurde nachgewiesen

Als der Mann das lange Messer trotz Aufforderung nicht weggelegt hatte, kam nach einer Warnung Pfefferspray zum Einsatz, heißt es in dem Bericht weiter. Weil der Patient daraufhin mit dem Messer auf einen der Streifenpolizisten zugelaufen kam, hat der andere drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgefeuert, um den vermeintlichen lebensbedrohlichen Angriff abzuwehren.

Trotz sofortigen Wiederbelebungsmaßnahmen ist der Patient an den Folgen der Schussverletzungen gestorben. Die Leitung der Einrichtung hatte im Anschluss schwere Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Demnach hätten die Polizisten die Situation erst eskalieren lassen. Auch dem Einsatz von Pfefferspray haben die Verantwortlichen bei ihrer Beschreibung des Geschehens widersprochen. Kriminaltechniker konnten das allerdings inzwischen offiziell nachweisen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat der Beamte in Nothilfe gehandelt. Die drei Schüsse wären demnach gerechtfertigt gewesen.

(fw)