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Jugendämter dürfen Kindergeld von Eltern einbehalten

Wenn das Jugendamt Kinder ihren Eltern wegnehmen muss, dann darf die Behörde dafür das Kindergeld einfordern.

Das Bundesverwaltungsgericht hat der Stadt Freiburg heute Recht gegeben und damit ein Grundsatzurteil für ganz Deutschland gefällt. Ein Vater hatte gegen die Stadt geklagt, nachdem diese von ihm 164 Euro pro Monat für die Versorgung seiner Tochter gefordert hatte. Das Mädchen war vorher vorübergehend in einer Pflegefamilie in Obhut gegeben worden. Der Prozess war durch mehrere Gremien gegangen und wurde jetzt in letzter Instanz zugusten der Jugendämter entschieden. Diese hatten befürchtet, in Zukunft die kompletten Kosten für ein Heim oder Pflegeeltern selbst tragen zu müssen, falls der Mann Recht bekommen hätte. Im konkreten Fall hatte das Freiburger Jugendamt pro Monat rund 8250 Euro für die Versorgung der Tochter gezahlt.