Hoteliers wollen Prozess um Freiburger Bettensteuer neu aufrollen

Der Streit um die Bettensteuer in Freiburg geht in die nächste Runde: Eine Hotelunternehmerin und ihr Mann wollen den Fall vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof noch einmal neu aufrollen lassen. Beim ersten Anlauf hatte der Gerichtshof die Klage der Hoteliers abgewiesen, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Mannheim nicht zu. Seit Anfang 2014 gibt es die Steuer schon, Hotelunternehmer beklagen unter anderem den hohen bürokratischen Aufwand. Jeder private Übernachtungsgast muss in Freiburg fünf Prozent seines Zimmerpreises an die Stadt abgeben. Geschäftsreisende sind von der Regelung ausgenommen.