Hochdorfer Ortsvorsteher bekommt Probleme wegen AfD-Kritik vor Wahl

Schon wieder muss sich ein Politiker aus der Region wegen eines Amtsblatt-Artikels vor einer Wahl rechtfertigen

Mit zwei Beiträgen in der Ortszeitschrift "Hochdorf aktuell" soll Ortsvorsteher Christoph Lang-Jakob versucht haben, Einfluss auf die Landtagswahl im März zu nehmen. Das Freiburger Rechtsamt wirft ihm vor, gegen das Neutralitätsverbot für Amtsträger verstoßen zu haben.

Kritische Auseinandersetzung mit der Alternative für Deutschland

Auslöser waren zwei Kommentare unmittelbar vor und nach der Wahl. In diesen hatte Lang-Jakob auf der Titelseite davor gewarnt, Parteien eine Stimme zu geben, die sich in der Flüchtlingsfrage für Schießbefehle an Grenzen aussprechen. Außerdem hatte er sich darin kritisch mit dem Abschneiden der AfD in Hochdorf und den möglichen Motiven der Wähler dahinter auseinandergesetzt. Unter anderem hatte er AfD-Wähler aus der Region darin aufgefordert, ihm die Gründe ihrer Entscheidung zu verraten.

Amtsblatt nicht der richtige Ort

Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) findet solche Aufforderungen zum politischen Diskurs zwar nachvollziehbar. "Ein Amtsblatt ist dafür aber kein zulässiges Medium", schrieb er im Anschluss an den Ortsvorsteher. Indem er sich dort als Ortsvorsteher und nicht als Privatperson geäußert hatte, habe Lang-Jakob gegen die Vorschriften verstoßen. Salomon ermahnte ihn, seine eigene Meinung künftig auf anderem Wege von sich zu geben. Weitere Konsequenzen aus dem Vorfall sind bislang keine bekannt.

Amtsinhaber müssen allen Parteien gleiche Chancen geben

Erst vor Kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht das so genannte Neutralitätsgebot für Amtsinhaber mit einer Entscheidung erneut bestätigt. Politiker und andere Amtshinhaber dürfen demnach nicht direkt auf die Wahlentscheidung der Bürger Einfluss nehmen. So soll eine Chancengleichheit aller Parteien gewährleistet bleiben.

Neuwahlen als Konsequenz in Neuenburg

Erst im März hatten die Einwohner in Neuenburg ihre Bürgermeisterwahl wiederholen müssen. Dort hatte das Freiburger Verwaltungsgericht die Entscheidung für ungültig erklärt, als sich Bürgermeister Joachim Schuster in der städtischen Zeitung über seine bisherigen Leistungen ausgelassen hatte. Herausforderin Beate Wörlein hatte geklagt und Recht bekommen - Folge waren Neuwahlen.