Zum Kleinen Meyerhof, Freiburg, Gastronomie, Leerstand, © Philipp von Ditfurth - dpa

Gewerkschaft NGG aus Freiburg fordert Mindest-Kurzarbeitergeld für Gastro-Branche

Großteil der Beschäftigten sind in Kurzarbeit

Vor dem Bund-Länder-Treffen am Mittwoch (10.02.2021) macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage für Beschäftigte in Restaurants, Cafés und Hotels in Freiburg aufmerksam. Sie fordern ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1.200 Euro im Monat.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit momentan wieder die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr 2020 annimmt. Damals waren 410 gastgewerbliche Betriebe in Freiburg in Kurzarbeit – 2.896 Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute und somit 75 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.

Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent. Claus-Peter Wolf, Geschäftsführer der NGG-Region Schwarzwald-Hochrhein schlägt deshalb Alarm:

Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen.“

Ohne schnelle unbürokratische Hilfe würden den Menschen existentielle Probleme drohen, betont Wolf.

Zusammen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema.

(dk)