Gruppenvergewaltigung, Freiburg, Hans-Bunte-Areal, Prozess, Landgericht, © Patrick Seeger - dpa

Gericht prüft Aufhebung von U-Haft in Hans-Bunte-Fall

Prozess gegen die übrigen zehn Angeklagten wird am Mittwoch fortgesetzt

Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor der Freiburger Diskothek Hans-Bunte-Areal im Oktober 2018 fordern Verteidigung und Staatsanwaltschaft, einen der elf Angeklagten nach elf Monaten aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Staatsanwalt Rainer Schmidt erklärte, der Vergewaltigungsvorwurf gegen den 25-jährigen Syrer könne nicht aufrechterhalten werden.

Es bleibt der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung

Weder seien DNA-Spuren von dem Mann gefunden worden, noch gebe es Beweise für dessen Mittäterschaft, so die Staatsanwaltschaft. Lediglich wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung müsse sich der Angeklagte noch verantworten. Eine weitere U-Haft rechtfertige dieser aber nicht. Ob der Haftbefehl tatsächlich aufgehoben wird, muss schlussendlich das Freiburger Landgericht entscheiden.

Gegen die zehn übrigen Angeklagten bliebe der Vergewaltigungsvorwurf dagegen bestehen. Einen Termin für mögliche Urteile gebe es noch nicht, so das Gericht.

Vor dem Freiburger Landgericht wird seit Juni gegen gegen die 18- bis 30-Jährigen verhandelt, die die 18-jährige Geschädigte in einem Gebüsch nahe der Diskothek vergewaltigt haben sollen. Sie bestreiten oder schweigen bislang zu den Vorwürfen. Am Mittwoch (25.09.2019) wird der Prozess mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

(dpa/br)