Fessenheim, Atomkraftwerk, Reaktor, © baden.fm (Symbolbild)

Gegner des Atomkraftwerks Fessenheim erzielen Teilerfolg vor Gericht

Es ging um Ausnahmeregelungen, ohne die das Atomkraftwerk eigentlich nicht mehr weiter in Betrieb sein dürfte

Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN muss ihre Ausnahmen für das Atomkraftwerk Fessenheim beim Abwasserausstoß bis Anfang Oktober genauer begründen. Das hat das höchste französische Gericht am Mittwoch (15.08.2018) entschieden und damit einer Beschwerde des Trinationalen Atomschutzverbands TRAS teilweise Recht gegeben.

Sollte die ASN dem Urteil nicht folgen, hätte Fessenheim keine gültige Bewilligung für den Ausstoß von Abwässern und müsste nach Ansicht des Atomschutzverbands geschlossen werden.

Bisheriger Abschalttermin voraussichtlich Ende 2019

Die von der französischen Regierung in Paris versprochene Abschaltung des Meilers hatte sich zuletzt auf voraussichtlich Ende 2019 verzögert, weil ein Ersatzkraftwerk am Ärmelkanal später als geplant ans Netz gehen kann.

Dieses hatte der Betreiber EDF aber als Bedingung für das dauerhafte Aus der Reaktoren in Fessenheim genannt. Es handelt sich um das älteste noch in Betrieb befindliche Atomkraft Frankreichs. Atomkraftgegner fordern bereits seit Jahren, die Reaktoren wegen möglicher Sicherheitsmängel umgehend vom Netz zu nehmen.

(fw)

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