Neuenburg, Mord, Feld, Acker, © Patrick Seeger - dpa

Freispruch im Neuenburger „Feldmordprozess“ rechtskräftig

Staatsanwaltschaft Freiburg zieht Revision zurück

Knapp fünf Jahre nach einem Mord bei Neuenburg ist der Freispruch für einen heute 25-Jährigen rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat ihre Revision gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts vom Juli 2019 zurückgezogen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Ende Dezember 2014 soll der Mann an der Tötung eines 21-Jährigen auf einem Feld bei Neuenburg beteiligt gewesen sein.

Zweifacher Freispruch vor dem Landgericht

Das Landgericht Freiburg hatte den Angeklagten aber im Feburar 2017 von dem Vorwurf der Beteiligung an der Tötung freigesprochen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob dieses Urteil wieder auf, der Fall kam Anfang 2019 erneut ans Freiburger Landgericht - allerdings vor eine andere Kammer. Auch diese sprach den Angeklagten im Juli 2019 frei. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Freiburg Revision ein, hat diese aber jetzt zurückgezogen. Der Freispruch für den heute 25-Jährigen ist damit rechtskräftig.

Im Februar 2017 hatte das Landgericht Freiburg einen zur Tatzeit 22-Jährigen rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

(rg)