Landgericht, Freiburg, Justiz, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Freispruch im Neuenburger „Feldmordprozess“ aufgehoben

Eine Beteiligung am "Feldmord" in Neuenburg konnte Stefan S. damals nicht nachgewiesen werden

Am 09. Februar 2017 hatte das Landgericht Freiburg den Angeklagten Hayrettin S. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, seinen Mitangeklagten Stefan S., der zum Tatzeitpunkt noch heranwachsend war, dagegen freigesprochen. Den Freispruch, den die Staatsanwaltschaft Freiburg damals angefochten hatte, hat der Bundesgerichtshof nun aufgehoben.

Den beiden jungen Männern war vorgeworfen worden, in den frühen Morgenstunden des 29.12.2014 gemeinsam den 21 Jahre alten Alin N. in Neuenburg am Rhein auf einem Feld nahe der Bundesautobahn ermordet zu haben. Das Landgericht war allerdings nicht davon überzeugt, dass Stefan S. tatsächlich auch an der Tat beteiligt gewesen war.

Dass der 23-Jährige Hauptangeklagte in der Nacht zum 29. Dezember 2014 den 21-jährigen Bekannten aus Rumänien Alin N. heimtückisch und grausam ermordet hat, davon waren die Richter überzeugt. Der Angeklagte hatte die Tat auch eingeräumt. Allerdings sprach er von einer „Erlösung des Opfers“, denn der Mitangeklagte soll dem jungen Mann vorher in den Kopf geschossen haben.

Eine gemeinsame Planung des Mordes war nicht nachweisbar gewesen

In der Begründung des Freiburger Landgerichts hieß es, es sei möglich, dass die beiden jungen Männer den Mord gemeinsam geplant hatten, dies sei aber nicht nachweisbar. Deshalb wurde Stefan S. freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte eine zwölfjährige Jugendstrafe für den 21-jährigen gefordert. Das Motiv für die Tat bleibt unklar.

Am Donnerstag (26.04.18) hat der Bundesgerichtshof den Freispruch aufgehoben. Es wird nun zu einer erneuten Verhandlung und Entscheidung an einer anderen Jugenkammer des Landgerichts Freiburg kommen.

(la)