Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Lebenslange Haft im Neuenburger „Feldmord-Prozess“

Lebenslage Haft: So lautet das Urteil im Neuenburger Feldmordprozess für den 23-jährigen Angeklagten. Der 21-jährige Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Das der 23-Jährige Angeklagte in der Nacht zum 29. Dezember 2014 einen 21-jährigen Bekannten aus Rumänien auf einem Feld bei Neuenburg heimtückisch und grausam ermordet hat, davon sind die Richter überzeugt. Der Angeklagte hatte die Tötung auch eingeräumt. Allerdings sprach er von einer „Erlösung des Opfers“, denn der 21-jährige Mitangeklagte soll dem jungen Mann vorher in den Kopf geschossen haben.

In der Begründung des Freiburger Landgerichts hieß es, die gemeinsame Planung des Mordes an einem 21 jährigen im Dezember 2014 sei möglich, aber nicht nachweisbar. Deshalb wurde der Mitangeklagte freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte eine zwölfjährige Jugendstrafe für den 21-jährigen Mitangeklagten gefordert. Das Motiv für die Tat bleibt unklar.