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Freiburger Vater klagt gegen Jugendamt-Kosten

Eine Klage gegen die Stadt Freiburg kommt heute vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Es geht um die Kosten für die Unterbringung eines Mädchens in einer Jugendhilfeeinrichtung.Der Kläger ist ein Vater, dessen Tochter 2009 vorrübergehend vom Jugendamt in Obhut genommen wurde. Um die Kosten zu decken, wollte das Amt von ihm das Kindergeld einbehalten, also monatlich 164 Euro. Dagegen hatte der Vater geklagt und nach mehreren Prozessen vor dem Baden-Württembergischen Verwaltungsgericht Recht bekommen. Die Stadt wollte das nicht hinnehmen – jetzt entscheidet das Bundesverwaltungsgericht. Den Jugendämtern drohen Kosten in Millionenhöhe, wenn der Freiburger Kläger Recht bekommt.