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Hoteliers aus Freiburg scheitern mit Verfassungsklage gegen Bettensteuer

Damit darf die Stadt Freiburg als eine von 30 Kommunen weiterhin eine Übernachtungspauschale verlangen

Dass Urlauber für Übernachtungen in etlichen deutschen Städten seit Jahren noch einmal extra zur Kasse gebeten werden - dagegen sind Hoteliers aus Freiburg, Hamburg und Bremen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und jetzt am Dienstag (17.05.2022) mit ihrer Klage dort gescheitert. Deutschlands oberste Richter halten die Bettensteuer für eine Regelung, die mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bleibt sie in vielen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland weiterhin in Kraft, so auch im Breisgau.

In Freiburg verlangt das Rathaus seit dem Jahr 2014 eine Abgabe in Höhe von fünf Prozent auf alle Übernachtungen. Ausnahmen gibt es nur für Geschäftsreisende oder für die Unterbringung von Minderjährigen. Entsprechende Nachweise müssen die Pensionen, Hotels und anderen Herbergen seitdem bei jedem Gast einzeln erfragen.

Hotelbranche klagt über Bürokratieaufwand und befürchtet Wettbewerbsnachteil

Die Betreiber einer Unterkunft sind also sowohl für das Eintreiben als auch für die Kontrolle der Regelung in der Praxis verantwortlich. Das ging mit einem großen Bürokratieaufwand einher und hatte daher bei den Betroffenen für großen Unmut gesorgt.

Die Branche sieht sich einseitig benachteiligt. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA weist darauf hin, dass vom Tourismus noch viele andere Akteuere in den Regionen profitieren würden, darunter beispielsweise auch der Einzelhandel.

Eine isolierte Belastung der Hotellerie sei daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen, zumal die Steuer vor allem kleineren und mittleren Hotels zu schaffen mache: Viele von diesen würden inzwischen die Abgabe aus eigener Tasche für ihre Gäste zahlen, um diese nicht damit belasten zu müssen und über den Preis einen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.

Über die richterliche Entscheidung aus Karlsruhe freut sich nun unter anderem Freiburgs Finanzbürgermeister Stefan Breiter (CDU). Er sieht den eingeschlagenen Weg der Stadt mit dem Urteil bestätigt und begrüßt, dass in der Frage nun auch Rechtssicherheit bestehen würde. Mit Blick auf die betroffenen Hotelbetriebe verweist FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme auf die bedeutenden Projekte und Sofortmaßnahmen der letzten Monate, die unter dem Dach von Freiburgs neuer touristischer Marke auf den Weg gebracht wurden.

Rathäuser wollten fehlende Mehrwertsteuer-Einnahmen durch neue Pauschale ausgleichen

Eingeführt wurde die Bettensteuer damals, nachdem Hotels seit dem Jahr 2010 nur noch 7 anstatt wie vorher 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen mussten. Es handelte sich damals um eine von mehreren umstrittenen Steuersenkungen für den großen Konjunkturschub, die in den öffentlichen Haushalten für Milliardenlöcher gesorgt haben. Angesichts leerer Kassen waren viele Stadtkämmerer daraufhin auf die Idee einer neuen Einnahmequelle gekommen.

Die Stadt Köln hat das Modell der Bettensteuer im Jahr 2010 als erstes umgesetzt. Seitdem haben sie etliche andere Städte und Gemeinden aufgegriffen - in mindestens 60 Fällen musste sie aber nach entsprechenden Gerichtsurteilen oder politischen Beschlüssen wieder eingestellt werden. Aktuell geht der DEHOGA von noch rund 30 Kommunen aus, die weiterhin auf die Übernachtungspauschale bestehen.

(fw) / dpa