Silvester, Sekt, Anstoßen, Champagner, Feiern, Party, Neujahr, Alkohol, © Frank Rumpenhorst - dpa-tmn / dpa (Symbolbild)

Freiburg bereitet Alkohol- und Versammlungsverbote für Silvester vor

An welchen öffentlichen Plätzen und Straßenzügen das Verbot zum Jahreswechsel gilt, steht noch nicht fest

Nach einem ähnlichen Schritt im Landkreis Lörrach setzt auch die Stadt Freiburg an Silvester auf ein Alkohol- und Versammlungsverbot an mehreren öffentlichen Plätzen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus niedrig zu halten.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung am Donnerstag (23.12.2021) angekündigt. Der Inhalt: Zum Jahreswechsel ist bis zum Neujahrsmorgen das Ausschenken und Trinken von Alkohol, sowie größere Menschenansammlungen an vielen Orten im Stadtgebiet komplett untersagt. Anders als in Lörrach umfasst die Regelung aber nur Silvester und nicht schon die Weihnachtsfeiertage.

Welche Straßen und Plätze das genau betreffen wird, muss die Stadtverwaltung noch mit der Polizei abstimmen und wird dann nach Weihnachten alle Details bekannt geben. Dann sind voraussichtlich auch schon die neuen Maßnahmen der geplanten Neuauflage der landesweiten Corona-Verordnung in Kraft getreten.

Grundsätzlich geht es den Behörden darum, dass zur Eindämmung der Virusvariante Omikron gerade an Silvester besonders genau auf Hygienemaßnahmen geachtet wird, wie etwa auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern oder auf das Tragen einer medizinischen Maske. Ds Trinken von Alkohol und partyähnliche Ansammlungen könnten nach Auffassung des Rathauses dazu führen, dass diese Infektionsschutzregeln nicht mehr eingehalten werden.

Freiburg verzichtet auf eigenes Böllerverbot - der Verkauf von Feuerwerk bleibt aber bundesweit verboten

Es wird aber auch Ausnahmen geben: Vom Alkoholverbot ausdrücklich nicht betroffen sind die Außenfreisitzflächen von Restaurants, Bars, Cafés und Kneipen. Und das Ansammlungsverbot greift erst ab einer Gruppengröße von mehr als zehn Menschen. Wer an einem der betroffenen Orte trotzdem dagegen verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Anders als in anderen Städten möchte Freiburg an Silvester aber kein Feuerwerk verbieten. Zwar ist der Verkauf von Raketen, Böllern und anderen Feuerwerksartikeln in diesem Jahr bundesweit untersagt. Wer aber noch Restbestände hat, darf sie in der Stadt ohne Weiteres zünden, solange dabei alle anderen Regeln eingehalten werden. Die Erfahrungen aus dem letzten Jahr hätten in Freiburg gezeigt, dass weitergehende Maßnahmen hier nicht erforderlich wären, heißt es dazu in einem Schreiben aus dem Rathaus.

(fw)