Glühwein, Weihnachtsmarkt, Adventszeit, Alkohol, Heißgetränk, Winter, Weihnachten, Becher, © Christoph Schmidt - dpa (Symbolbild)

Kreis Lörrach verbietet zu Weihnachten und Silvester Alkohol auf öffentlichen Plätzen

In vier Städten ist gemeinsames Anstoßen in der Öffentlichkeit an bestimmten Orten damit tabu

Um Menschenansammlungen zu vermeiden und damit das Corona-Infektionsrisiko während der bevorstehenden Feiertage zu senken, erlässt das Landratsamt Lörrach für Weihnachten und Silvester ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen in mehreren Städten.

Dort darf zwischen dem 24. Dezember um 0:00 Uhr und dem 25. Dezember um 09:00 Uhr, sowie vom 31. Dezember um 0:00 Uhr bis zum 01. Januar um 09:00 Uhr weder Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken noch ausgeschenkt werden.

In Binzen gilt das für den Rathausplatz, in Lörrach für den Alten und Neuen Marktplatz. In Schopfheim umfasst das Verbot den Anna-Kym-Garten, die Fußgängerzone in der Scheffelstraße, den Marktplatz bis zur Lenkplastik, sowie das Gelände um die Stadthalle und den Bereich um Hebelstraße, Wehrer Straße und Bahnhofstraße.

Zusätzliche Versammlungsverbote in Rheinfelden

Die meisten Einschränkungen gibt es im Landkreis für die Menschen in Rheinfelden. Dort gilt für die folgenden Plätze und Straßen darüber hinaus auch noch ein Versammlungsverbot. Damit dürfen sich auch ohne Alkohol keine Gruppen mehr treffen.

Betroffen sind hier fast die komplette Innenstadt mit über zwei Dutzend Straßen und Plätzen, sowie der Bahnhofsvorplatz, der Seidenweberhof, der Herbert-King-Park, der Salmegg-Park, die Alte Rheinbrücke und Adelbergwiese, Weinbergstraße, sowie der Weg am Rhein.

Grundlage der Allgemeinverfügung ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die es den Landkreisen ermöglicht, zusammen mit Städten und Gemeinden den Konsum und Ausschank von Alkohol an vorher festgelegten Orten zu verbieten. Hierbei muss es sich um öffentliche Plätze handeln, an denen sich Menschen erfahrungsgemäß auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

Die genaue Allgemeinverfügung und entsprechende Lagepläne mit allen betroffenen Straßen und Abschnitten finden Sie auf der Webseite des Landkreises Lörrach.

(fw)