FFP2-Maske, Medizinische Maske, Gastronomie, Café, Kaffee, 2G, 3G, Corona, © Matthias Bein - dpa-Zentralbild / dpa (Symbolbild)

FFP-2-Maskenpflicht beim Einkaufen und in der Gastronomie

Auch die Regeln für die Quarantäne von Kontaktpersonen ändern sich

Von diesem Mittwoch an müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese Pflicht gilt auch für die Gastronomie, Museen und Bibliotheken. In Bussen und Bahnen sowie am Arbeitsplatz reicht hingegen weiter eine OP-Maske. Mit der Pflicht will das Land sich für die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus wappnen, auch wenn die Grenzwerte bei der Belastung der Kliniken derzeit nicht überschritten werden.

In anderen Bundesländern könne man sehen, "dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen". Man müsse davon ausgehen, dass auch im Südwesten wieder mehr Menschen ins Krankenhaus müssen.

Neue Regeln für die Quarantäne

Deswegen werde das Land an der Alarmstufe II mit härteren Einschränkungen festhalten, die zum Beispiel die Schließung von Clubs und Discos umfasst. Für die Quarantäne gibt es ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt wie die Isolierung von Corona-Infizierten. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als frisch gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten ist nicht möglich.

Die Landesregierung will zudem an den Ausnahmen für ungeimpfte Schülerinnen und Schüler festhalten. Die 12- bis 17-Jährigen können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins Café, Kino oder zum Fußballtraining.

(dpa/br)