Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte von Schichtarbeitern gestärkt. Die Richter haben entschieden, dass ein Schichtarbeiter, der aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste mehr leisten kann, nicht automatisch arbeitsunfähig ist. Vielmehr muss der Arbeitgeber es ermöglichen, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt wird, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht gab damit einer Krankenschwester Recht, die wegen einer Erkrankung keine Nachtdienste mehr leisten konnte. Sie darf nun ohne Nachtschichten weiterarbeiten und somit ihren Arbeitsplatz behalten.
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