Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Schulen abgewiesen

Kultusministerium begrüßt Bestätigung der Verordnung

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht abgelehnt. Am Freitag (23.10.2020) entschieden die Rechtsprecher zu Gunsten des Beschlusses des Kultusministeriums, wonach Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Zwei Geschwister aus dem Landkreis Ravensburg hatten gegen die Maskenpflicht geklagt.

Das Kultusministerium selbst begrüße den Beschluss des VGH, wie es selbst mitteilt. „Die Entscheidung bestätigt, dass unsere Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen angemessen und verhältnismäßig sind. Der VGH weist in seinem Urteil darauf hin, dass angesichts der inzwischen wieder deutlich erhöhten Infektionsgeschwindigkeit die Maskenpflicht im Unterricht ein geeignetes Mittel ist, um die Weiterverbreitung von COVID-19 an den Schulen zu begrenzen“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). „Unser Ziel ist und bleibt auch weiterhin, den Gesundheitsschutz und das Recht auf Bildung miteinander in Einklang zu bringen.“

Auch in Freiburg bleiben damit die Masken an den weiterführenden Schulen auf. Inzwischen dürfen die Schüler die Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulhof wieder absetzen.

(br)