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Doch keine Abstimmung über Flüchtlingsaufnahme in Freiburg

Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt AfD-Stadtrat Huber Recht

Der Freiburger Gemeinderat darf am Dienstag (29.09.2020) doch noch nicht über die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem abgebrannten Flüchtlingslager in Moria entscheiden. Kurz vor der Gemeinderatssitzung urteilte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Sinne des AfD-Stadtrats Detlef Huber, dessen Klage zuvor vom Freiburger Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Als Begründung führte der Gerichtshof an, dass die Stadträte in der Regel sieben Tage vor Sitzungsbeginn über alle Punkte auf der Tagesordnung informiert werden müssten. Aufgund der Eile, die im Fall der Geflüchteten geboten war, hatte die Stadtverwaltung diese Regel in dem konkreten Fall als nichtig angesehen. Das Freiburger Verwaltungsgericht stimmte dem zu. Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte nun, dass die Tagesordnung bereits am 16. September unverzüglich hätte geändert werden müssen. Oberbürgermeister Martin Horn hatte an diesem Tag erklärt, dass Freiburg bereit sei, 50 Geflüchtete aufzunehmen.

Der Gemeinderat wird nun wohl in seiner kommenden Sitzung am 20. Oktober über die Aufnahme der Flüchtlinge entscheiden. Dann werden auch alle Fristen eingehalten.

(br)