Luxemburg: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof soeben entschieden. Damit kippte er die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen.  Die Vorratsdatenspeicherung war ein lange umstrittenes Thema. Viele sehen in ihr die Grundrechte und die freie Meinungsäußerung verletzt.
Die Speicherung von Vorratsdaten wird in Deutschland weiter heftig diskutiert. Justizminister Heiko Maaß will die bestehende Regelung erst einmal beibehalten. Union und SPD wollen sich in den kommenden Wochen beraten, sagte er. Deutschland ist zurzeit das einzige EU-Land, in dem es keine Regelung gibt, um Telefon-und Internetdaten vorsorglich zu speichern.