Luxemburg: Abschiebehaft für Flüchtlinge im Gefängnis unzulässig

[@cmms_media_sync:34345]

Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen unterkommen. Dafür sollen sie in Spezialeinrichtungen unterkommen, so eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs. Wenn ein Bundesland diese Einrichtungen nicht hat, müssen die Betroffen in ein anderes Land gebracht werden, heißt es.