Karlsruhe: Bundesgerichtshof begrenzt Schadenersatz bei Hauskauf

Wer ein Haus kauft, das stark beschädigt ist, kann hinterher nur begrenzt auf Schadenersatz hoffen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Große Schäden wie zum Beispiel Schimmel werden zwar ersetzt, aber nur bis zu einem bestimmten Betrag, heißt es. Beispielsweise, wenn die Reparaturkosten besonders hoch sind. Geklagt hatte eine Frau, die ein Haus gekauft hatte, das von Schimmel befallen war. Sie forderte vom Verkäufer 260 tausend Euro Schadenersatz.