Impfpflicht, Corona, Protest, Demonstration, Demo, Impfskeptiker, Impfgegner, Coronaleugner, Querdenker, Querdenken, © Stefan Sauer - dpa (Archivbild)

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von „Montagsspaziergängen“ in Freiburg

Neben Freiburg haben auch weitere Städte in Baden unangemeldete Corona-Proteste vorerst untersagt

Deutschlands oberste Richter haben am Montagabend (31.01.2022) eine Klage aus Freiburg gegen das städtische Verbot von unangemeldeten Corona-Protesten in Freiburg abgelehnt. Dabei handelt es sich um den ersten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten "Montagsspaziergängen", bei denen auch diesmal wieder hunderte Impf- und Pandemiemaßnahmen-Gegner in fast vierzig Städten und Gemeinden auf die Straße gezogen waren.

Neben Freiburg hatten zuletzt auch die Städte Schopfheim, Lörrach und Waldshut-Tiengen entsprechende Verbote gegen solche Versammlungen erlassen. Dagegen hatte sich mit einem Eilantrag ein Freiburger AfD-Stadtrat wehren wollen - wurde nun aber von den Verfassungsrichtern abgewiesen.

Richter glauben, dass die Organisatoren versuchen Auflagen zu umgehen

Sie gehen davon aus, dass die Treffen nur deshalb als Spaziergang bezeichnet werden, um die Auflagen der Behörden für Demonstrationen zu umgehen und damit sie keine Verantwortlichen benennen oder ausreichend viele Ordner organisieren müssen. Gleichzeitig geht das Gericht bei seinem Beschluss davon aus, dass die Teilnehmer sich überwiegend nicht an Vorschriften für den Infektionsschutz wie das Tragen von Masken oder das Einhalten von Abstand halten.

Mit in die Entscheidung eingeflossen ist außerdem, dass die Veranstalter solcher "Spaziergänge" im Vorfeld oft nicht bereit waren, sich mit den Versammlungsbehörden abzusprechen. Gleichzeitig fänden in Freiburg weiterhin fast jede Woche angemeldete Demonstrationen zum gleichen Thema statt, die auch durch das Versammlungsrecht geschützt sind.

Verbot in Freiburg wird voraussichtlich nicht verlängert

Welche Konsequenzen die Entscheidung aus Karlsruhe für die Proteste in Freiburg haben dürfte, ist noch nicht ganz absehbar. Denn die Stadtverwaltung hatte zuletzt angekündigt, das auslaufende Verbot erst einmal nicht mehr verlängern zu wollen. Damit wären unangemeldete Versammlungen in der Stadt bis auf Weiteres wieder unter Einhaltung der geltenden Rechtslage möglich.

Zuletzt hatte das Polizeipräsidium Freiburg in seinem Einsatzgebiet in Baden am Montag 38 verschiedene Protest-Spaziergänge begleitet. Insgesamt gingen die Einsatzkräfte dabei von rund 2.600 Teilnehmern aus. In den meisten Orten waren nur mehrere Dutzend Menschen zusammengekommen. Nur in Waldshut-Tiengen waren es etwa 400 und in Müllheim 300 Teilnehmer. In Schopfheim mussten die Ordnungskräfte die Personalien von rund 20 Menschen aufnehmen und Platzverweise aussprechen.

(fw)