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Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch

Kennenlernen per Dating-App, es folgten Erpressungen

Das Landgericht Freiburg hat einen 30-jährigen Mann aus Bad Krozingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung einer Zwölfjährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hatte die Taten, die sich zwischen April und Juni 2019 ereignet haben, eingeräumt.

Der erste Kontakt mit dem damals zwölfjährigen Mädchen soll über eine Dating-App entstanden sein. Das Mädchen hatte dort angegeben, volljährig zu sein. Bei den Treffen, unter anderem in seiner damaligen Wohnung in Bad Krozingen, sei es zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen. Später hatte der Verurteilte das Mädchen geschlagen, erpresst und vergewaltigt. Dass sie jünger als 14 Jahre gewesen sei, habe der Beschuldigte gewusst, wie er einräumte.

Aufgrund seines Geständnisses wurde die Strafe gegen den 30-Jährigen zur Bewährung ausgesetzt.

(br)