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Bahlinger SC scheitert mit Klage gegen schnelle Saisonfortsetzung

Kaiserstühler akzeptieren Fortsetzung der Regionalliga Südwest

In der Regionalliga Südwest wird ab Freitag (11.12.2020) wieder Fußball gespielt. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch sechs Vereine - unter ihnen auch der Bahlinger SC - wurde vom Landgericht Mannheim abgelehnt. Damit ist der Weg frei für die Saisonfortsetzung in der vierthöchsten Spielklasse.

"Wir akzeptieren natürlich das Urteil des Gerichts, das Verständnis für die Sorge der sechs Vereine gezeigt hat", erklärt der Vorsitzende des Bahlinger SC, Dieter Bühler. "Wir haben den Rechtsweg beschritten, weil wir es angesichts der derzeitigen Corona-Situation nicht mit unserem Gewissen vereinbaren konnten, dass unsere berufstätigen Spieler einer zusätzlichen Gefahr ausgesetzt sind. Diese Klage richtete sich keineswegs gegen andere Vereine, sondern es ging vor allem darum, Rechtssicherheit zu bekommen", so Bühler weiter. Man habe die Situation des Vereins aufgezeigt und wollte verhindern, sich hinterher Vorwürfe machen zu müssen. Letztlich habe das Gericht von einem "Unentschieden" gesprochen, das aber nicht ausreiche, um dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung stattzugeben. "Wir hoffen, dass unsere Akteure sowie die aller anderen Mannschaften gesund bleiben."

Der Bahlinger SC gastiert am Samstag (12.12.2020) beim FSV Mainz 05 II, am kommenden Mittwoch (16.12.2020) spielen die Kaiserstühler zuhause die SV Elversberg sowie am Samstag  darauf (19.12.2020) beim FK Pirmasens. Anpfiff ist jeweils um 14 Uhr. Der sC Freiburg II muss am Samstag, ebenfalls um 14 Uhr, beim FC Hornburg ran.

(br)