FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz, Coronavirus, Corona, Pandemie, © Marijan Murat - dpa (Symbolbild)

Baden-Württemberg fordert Ende der Isolationspflicht

Geltende Regeln sollen vorerst weitestgehend beibehalten werden

Die Corona-Herbstwelle hat inzwischen auch auf Baden-Württemberg erreicht. Die Landesregierung plant deshalb Anpassungen ans neue Infektionsschutzgesetz. Die neuen Regeln sollen ab Oktober gelten.

Trotz deutlich steigender Erkrankungszahlen will die Landesregierung ihr Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht verstärken. Das Kabinett beschloss am Dienstag (27.09.2022) in Stuttgart eine neue Corona-Verordnung, nach der die derzeit im Land geltenden Regelungen weitestgehend beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden sollen.

Demnach wird es im Südwesten vorerst keine Maskenpflicht in Restaurants und Geschäften geben. Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) hatte aber vor kurzem weitere Regeln angekündigt, sollte sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich verschlechtern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 273,6, in der Vorwoche noch bei 187,1. Auch die coronabedingten Krankenhausaufnahmen steigen wieder rapide an.

(br)