Polizei, Streifenwagen, Einsatz, © Patrick Seeger - dpa

Autofahrer rammt Streifenwagen bei wilder Verfolgungsjagd durch Freiburg

Dass bei diesem Zwischenfall in Freiburg nichts Schlimmeres passiert ist, ist auch dem schnellen Eingreifen der Einsatzkräfte zu verdanken

Ein 30 Jahre alter Autofahrer steht in Freiburg unter dem dringenden Verdacht, bei seiner Flucht vor der Polizei am Montagmorgen (21.05.2018) eine ganze Reihe von Verkehrsverstößen und Straftaten begangen zu haben.

Eine Streife hatte ihn und seine Beifahrerin im Stadtteil Mooswald kontrolieren wollen, von dort ist der Verdächtige dann wohl aber mit seinem Kleinwagen davongefahren. Die Polizei hat mit mehreren Einsatzkräften die Verfolgung aufgenommen und dabei filmreife Szenen erlebt, bei denen nur durch viel Glück keine Unbeteiligten verletzt wurden.

Andere Verkehrsteilnehmer bei der Flucht massiv gefährdet

Bei der Verfolgungsjagd durch die Stadtteile Mosswald, Brühl und Stühlinger soll der Flüchtende viel zu schnell durch die Straßen gerast sein und auch rote Ampeln einfach überfahren haben.

Dabei brachte er laut Einsatzbericht auch mehrfach andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Eine Fußgängerin konnte an einer Kreuzung nur deshalb einen Unfall vermeiden, weil sie noch schnell genug auf das heranschnellende Fahrzeug reagiert und sich in Sicherheit gebracht hat.

Auf die Polizisten soll der Fahrer außerdem sehr aggressiv reagiert haben. Sie werfen ihm vor, dass er bewusst auf die Streifenwagen zugerast war, die Einsatzkräfte mit Handzeichen beleidigte und sogar ein Polizeiauto von der Straße abgedrängt und ein zweites bewusst gerammt hat.

Streifenwagen abgedrängt und gerammt

In der Nähe des Messplatzes konnte ein Großaufgebot dem Mann dann den Weg abschneiden. Er wollte daraufhin zu Fuß entkommen, dabei hat sich seine 28-jährige Begleiterin beim hektischen Aussteigen aus dem Fluchtwagen am Kopf verletzt. Am Ende konnte die Polizei die beiden Verdächtigen festnehmen.

Zusätzlich zu den begangenen Verkehrsdelikten müssen sie sich dann auch zusätzlich wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

(fw)