Maske, medizinische Maske, FFP2-Maske, Mund-Nasen-Schutz, Weihnachten, Weihnachtsbaum, Coronavirus, Pandemie, Christbaum, © Robert Michael - dpa-Zentralbild

Auf diese neuen Corona-Regeln müssen Sie sich nach Weihnachten einstellen

Neben Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene kommt auch eine Sperrstunde für die Gastonomie

Aus Sorge vor der anrückenden Infektionswelle der Omikron-Variante des Coronavirus verschärft Baden-Württemberg nach Weihnachten wie angekündigt seine Corona-Regeln. Die Landesregierung hat dazu ihre Corona-Verordnung am Donnerstagabend angepasst. Ab Montag (27.12.2021) treten die neuen Vorgaben für den Alltag der Menschen im Südwesten in Kraft.

  • Vor allem geht es dabei um zusätzliche Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene. Für sie gilt bei privaten Treffen in Innenräumen künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen und maximal fünfzig im Freien. Darüber hinaus empfiehlt die Landesregierung ausdrücklich allen Erwachsenen drinnen überall dort, wo eine Maskenpflicht gilt, auch eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz von vergleichbarem Schutzfaktor zu tragen - und nicht mehr bloß einfache OP-Masken. Ungeimpfte Menschen, die auch noch keine Covid-19-Infektion durchgemacht haben, sind als Haushalt auf Treffen mit maximal zwei anderen Leuten aus einem weiteren Haushalt beschränkt. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht gegen diese Grenze.
  • In der aktuell vorherrschenden "Alarmstufe II" sieht die neue Verordnung vor, dass Veranstaltungen wie Sportevents, Bühnenauftritte, Kongresse sowie Informations- und Vereinsveranstaltungen nur noch mit höchstens 50 Prozent der zulässigen Kapazität durchgeführt werden dürfen und vor maximal 500 Zuschauern oder Teilnehmern.
  • Für die Gastronomie kommt außerdem eine Sperrstunde. Restaurants, Cafés, Kneipen und Bars müssen dann spätestens um 22:30 Uhr schließen und dürfen frühestens nach 05:00 Uhr morgens aufmachen. Eine einzige Ausnahme ist für die Silvesternacht geplant, dort startet die Sperrstunde erst um 01:00 Uhr. Wer ein privates Treffen in einem Restaurant durchführt, für den gelten grundsätzlich die gleichen Einschränkungen bei Kontakten wie bei privaten Treffen zuhause.
  • Künftig gibt es weniger mögliche Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel, die etwa beim Essengehen oder öffentlichen Veranstaltungen wie einem Theaterbesuch zum Einsatz kommt. Geimpfte müssen nur dann keinen zusätzlichen Negativtest vorlegen, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate ihren vollständigen Impfschutz erhalten haben. Und auch bei Genesenen darf die überstandene Krankheit nicht länger als drei Monate her sein. Und auch alle Gruppen, für die es von der Ständigen Impfkommission noch keine ausdrückliche Empfehlung zur Boosterimpfung gibt, zählen zur Ausnahme. Das betrifft beispielsweise auch vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre.

Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg soll zunächst bis zum 24. Januar gelten. Eine Übersicht darüber, was in welchem Bereich des öffentlichen Lebens dann gilt, finden Sie hier (PDF, 0,84MB).

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (GRÜNE) hatte bereits am Mittwoch angekündigt, dass der Südwesten einen Tag früher mit der Umsetzung der Beschlüsse vom Bund-Länder-Gipfel in der Coronakrise starten wird als die meisten anderen Bundesländer.

Die Ministerpräsidenten hatten sich zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei dem Krisengespräch unter anderem auf schärfere Kontaktbeschränkungen geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante in Deutschland zu verlangsamen.

dpa / (fw)