Festnahme, Bermudadreieck, Freiburg, Bars, Kneipen, Polizei, Schlägerei, Alkohol, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

An diesen Orten in Freiburg gilt an Silvester ein Alkohol- und Ansammlungsverbot

Ziel der Stadtverwaltung ist es, das Infektionsrisiko zum Jahreswechsel so gering wie nur möglich zu halten

Wie die Stadtverwaltung bereits in der letzten Woche angekündigt hatte, darf auch in Freiburg an Silvester an bestimmten Orten kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden und auch größere Menschenansammlungen bleiben dort verboten. Nachdem die Ordnungsbehörden dafür eine Allgemeinverfügung erlassen hatten, steht seit Mittwoch (29.12.2021) fest, auf welchen öffentlichen Plätzen und Straßenzügen das Verbot gelten wird. Dazu hat die Stadt die Verfügung mit einer Übersichtskarte auf ihre Webseite hochgeladen (PDF, ca. 1,9MB).

Diese öffentlichen Plätze, Parks und Straßen sind von dem Verbot betroffen:

Davon betroffen ist die gesamte Innenstadt zwischen der Dreisam und dem Friedrichring Leopoldring, sowie der Bereich zwischen der Bahnhofszeile und dem Schlossberg. Hinzu kommen außerdem die Stadtbahnbrücke zwischen Hauptbahnhof und Stühlinger, die benachbarte blaue Wiwili-Brücke, sowie der Stadtgarten zwischen der Altstadt und Herdern.

Und auch am Schlossberg mit den beliebten Treffpunkten am Kanonenplatz und vor dem Restaurant Dattler, die Eichhalde oberhalb von Herdern, sowie Seepark, Lederleplatz, Eschholzpark und Tennenbacher Platz bleiben Gruppen von mehr als zehn Menschen sowie das Trinken von Alkohol in der Silvesternacht verboten.

Bei Verstößen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren

Mit der Maßnahme möchte die Stadt Freiburg die Vorgaben der landweiten Corona-Verordnung zum Schutz vor Infektionen umsetzen. Gerade vor dem Hintergrund der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus sei es besonders wichtig, dass Hygienemaßnahmen wie ein Abstand von mindestens anderthalb Metern oder das Tragen von medizinischen Masken eingehalten werden, schreibt die Stadtverwaltung.

Alkoholkonsum und partyähnliche Ansammlungen könnten aus Sicht der Verantwortlichen im Rathaus dazu führen, dass die Maßnahmen für den Infektionsschutz nicht mehr eingehalten werden. Das Alkoholverbot umfasst dabei sowohl den Ausschank, als auch den Konsum von Alkohol. Die Regelung gilt am Jahreswechsel vom 31. Dezember um 15 Uhr bis zum 01. Januar um 09 Uhr.

Wer in dieser Zeit gegen das Alkoholverbot verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und entsprechenden Bußgeldern rechnen. Ein eigenes Feuerwerkverbot soll es in Freiburg hingegen nicht geben. Bundesweit ist der Verkauf der allermeisten Raketen und Böller verboten. Gezündet werden dürfen nur Restbestände oder solche Knaller, die nicht unter das Verbot fallen. Die Stadtverwaltung in Freiburg geht davon aus, dass die Erfahrungen aus dem letzten Jahr gezeigt hätten, dass in der Stadt keine weiteren Maßnahmen erforderlich seien.

(fw)